Fachkundige Unterstützung bei technischen Sonderfällen, individuellen Fahrzeuganforderungen und Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO.
Nicht jeder Fall lässt sich mit Standardlösungen abbilden. Bei besonderen Fahrzeugkonzepten, abweichenden technischen Anforderungen oder speziellen Fragestellungen ist eine präzise technische Einordnung entscheidend. Genau hier unterstützen wir Sie mit Erfahrung, Sachverstand und praxisnaher Begleitung.


Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung bei einem Sonderfall oder einer Ausnahmegenehmigung benötigen.